Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung – Was müssen Sie beim Einsatz von Dynamics NAV beachten.
Ab 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Innerhalb Ihrer ERP-Lösung sind Sie ab diesem Zeitpunkt verpflichtet jeden Prozess, bei dem personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder gespeichert werden, zu dokumentieren, zu bewerten und auf Anfrage elektronisch bereitzustellen.
Um Ihre Dynamics NAV Lösung an die neuen bzw. geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, stellen wir Ihnen ab sofort vom Hersteller Microsoft ein entsprechendes Update zur Verfügung.
Die gesetzlich geforderten Programmobjekte werden im Rahmen des Enhancement Plans für folgende Dynamics NAV Versionen bereitgestellt:
- Microsoft Dynamics NAV 2015
- Microsoft Dynamics NAV 2016
- Microsoft Dynamics NAV 2017
- Microsoft Dynamics NAV 2018
Wie gewohnt, unterstützen wir Sie gerne individuell bei der Einbringung der Objekte. Auch können wir Sie bei der Klassifizierung der personenbezogenen Daten innerhalb Ihrer ERP-Lösung beraten und Ihnen bei der Umsetzung der neuen Verordnung behilflich sein.
Auf die Umsetzung der neuen EU-DSGVO in Dynamics NAV haben sich zwei unserer MitarbeiterInnen spezialisiert. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen sich
Frau Lisa Kraus (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; 0911 9264 217)
Herr Roland Popp (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; 0911 9264 214)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehendem Whitepaper.
Ihr Team der Schuster & Walther Software GmbH